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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN KAUF

1. Geltungsbereich

Die AGBs gelten für den Verkauf neuer und gebrauchter Motoryachten.

Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur bindend, wenn sie schriftlich akzeptiert werden. 

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2. Kaufvertrag 

  • Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung.

  • Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, bis sie vom Käufer angenommen und vom Verkäufer bestätigt werden. Verbindlichkeit erlangen Bestellungen, Anpassungen, Zusagen und Garantien nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder durch elektronische Medien wie Fax oder E-Mail bestätigt werden. 

  • Aussagen in Prospekten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie als solche gekennzeichnet sind und nicht bloß beschreibender Natur sind. Auch bei verbindlichen Leistungsbeschreibungen übernimmt der Verkäufer keine Garantie dafür, dass diese ein wesentlicher Vertragsbestandteil werden.

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3. Preise und Zahlungen

  • Der Kaufpreis ist bei Übergabe zu zahlen. Bei Zahlungsverzug berechnet der Verkäufer Verzugszinsen. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

  • Treten nicht vorhergesehene Rohstoff-, Lohn-, Energie- oder sonstige Kostenänderungen ein, durch die dem Verkäufer die Erfüllung des Vertrages nicht zumutbar wird, so ist der Verkäufer unter den Voraussetzungen des § 313 BGB berechtigt, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen und im Falle der Nichteinigung von dem Vertrag zurückzutreten.

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4. Lieferung und Versand

  • Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als Fixtermin vereinbart. 

  • Die Lieferfristen können sich bei unvorhersehbaren Ereignissen verlängern.

  • Die Gefahr geht mit der Bereitstellung am Übergabeort auf den Käufer über.

  • Der Verkäufer verpflichtet sich die eigene Nicht- oder Falschbelieferung dem Käufer umgehend anzuzeigen.

  • Eigene Prospektaussagen und solche von Herstellern sind nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche Leistungsbeschreibungen und nicht um unverbindlich beschreibende Merkmale handelt. Alle in dem Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien, für die der Verkäufer gem. § 444 BGB haften würde.

  • Erfüllungsort für die Hauptleistungsverpflichtung des Käufers (Zahlung) ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 

  • Übergabeort für die Hauptverpflichtung des Verkäufers (Motoryachtauslieferung) ist der Geschäftssitz des Verkäufers oder ein in beiderseitigem Einverständnis definierter Ort. 

  • Der Transport der auszuliefernden Motoryacht oder sonstiger Waren vom Übergabeort zum Käufer geschieht auf Verlangen des Käufers im Rahmen eines vom Kaufvertrag unabhängigen Transportauftrages. Dieser Transportauftrag ist vom Käufer zu erteilen.

  • Die Gefahr für den Kaufgegenstand geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die zur vereinbarten Übergabezeit am Übergabeort dem Käufer zur Abholung bereitgestellt hat, spätestens jedoch mit Übergabe an den Käufer oder dem vom Käufer beauftragten Spediteur.

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5. Prüfung und Abnahme

  • Der Käufer hat das Recht, den Verkaufsgegenstand innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige bei ihm am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet die Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen. Wird die Kaufsache bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinen Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an dem Kaufgegenstand entstehende Schäden. 

  • Dem Käufer wird vor der Übergabe ein Abnahmeprotokoll vorgelegt, das mit dem Käufer bei der Übernahme im Einzelnen durchgegangen wird. Soweit durch Eintragung in dem Übergabeprotokoll belegt ist, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe frei von Mängeln war, so gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich nicht um versteckte Mängel handelt.

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6. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer muss bei Pfändungen oder anderen Zugriffen Dritter den Verkäufer informieren.

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7. Gewährleistung

  • Ansprüche verjähren bei Neubooten in zwei Jahren, bei Gebrauchten in Deutschland nach 1 Jahr und in Spanien nach 6 Monaten.

  • Gewährleistungsrechte kann der Käufer von dem Verkäufer nur dann verlangen, wenn der Käufer sämtliche vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfungsintervalle in einer vom Hersteller anerkannten und zugelassenen Fachwerkstatt absolviert hat. Dies gilt auch für solche Produkte, die in das Gesamtprodukt eingebaut sind, nicht vom eigentlichen Hersteller hergestellt, sondern von Zulieferern des Herstellers als Teil des Gesamtproduktes verbaut worden sind. Insbesondere wenn von diesen Herstellern bei Übergabe des Gesamtproduktes einzelne Pflege-, Prüfungs- oder Wartungsintervalle in gesondert übergebenen schriftlichen Wartungsanweisungen - die dem Kaufgegenstand schriftlich beigefügt sind - verlangt werden.

  • Sollten offensichtliche Mängel, die nicht bereits bei der Übergabe angezeigt worden sind, nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Leistung gegenüber dem Verkäufer schriftlich angezeigt werden, gilt die Leistung hinsichtlich solcher Mängel als vertragsgemäß erfolgt. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Mängelanzeige beim Verkäufer.

  • Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge ist der Käufer zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern.

  • Der Käufer hat dem Verkäufer die verkaufte Sache am Übergabeort zum Zweck der Nachbesserung zu übergeben. Verlangt der Käufer die Nachbesserung an einem anderen Ort, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung an diesem Ort nicht möglich, kann der Verkäufer den Transport der Sache an einen geeigneten Ort auf Kosten des Käufers verlangen.

  • Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn sie begründen sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, welche die Erreichung des Vertragszweckes gefährden, wie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers sowie in Fällen, in denen der Verkäufer Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat.

  • Gewährleistungsausschlüsse: Bestimmte Mängel können von der Gewährleistung ausgeschlossen sein. Dies betrifft insbesondere Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.

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8. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten ist, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person, Organ einer juristischen Person, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Landgericht Hamburg ausschließlich zuständig, es sei denn, es wurde vertraglich ein anderer Gerichtsstand vereinbart. 

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9. Datenschutz

Vertragsdaten werden gespeichert und vertraulich behandelt. Adressänderungen sind dem Verkäufer mitzuteilen.

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10. Salvatorische Klausel

Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen AGBs bestehen.

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